Jährliche Schulgebühren 2024-2025 (in Euro)
Familien können im Rahmen unseres Schulgebührenermäßigungsprogramms eine Anpassung der Schulgebühr und der Aufnahmegebühr basierend auf ihrem positiven Familienbruttoeinkommen beantragen.
Unsere jährlichen Schulgebühren und zusätzlichen Gebühren sind nachfolgend aufgeführt.
Familien können im Rahmen unseres Schulgebührenermäßigungsprogramms eine Anpassung der Schulgebühr und der Aufnahmegebühr basierend auf ihrem positiven Familienbruttoeinkommen beantragen.
Early Education | |
---|---|
3 bis 4 Jahre
|
14.500
|
5 Jahre*
|
15.400
|
Einmalige Aufnahmegebühr
|
7.500
|
* 1.800 EUR für standardmäßige lokale Dienstleistungen des Landkreises Potsdam-Mittelmark sind bereits abgezogen.
Primary School (Klasse 1 - 5) | Minimum | Maximum | |
---|---|---|---|
Klasse 1
|
175
|
bis
|
18.300
|
Klasse 2
|
175
|
bis
|
18.800
|
Klasse 3
|
175
|
bis
|
19.100
|
Klasse 4
|
175
|
bis
|
20.200
|
Klasse 5
|
175
|
bis
|
20.400
|
Einmalige Aufnahmegebühr
|
60
|
bis
|
7.500
|
Secondary School (Klasse 6 - 10) | Minimum | Maximum | |
---|---|---|---|
Klasse 6
|
175
|
bis
|
21.200
|
Klasse 7
|
175
|
bis
|
21.400
|
Klasse 8
|
175
|
bis
|
21.600
|
Klasse 9
|
175
|
bis
|
22.500
|
Klasse 10
|
175
|
bis
|
22.800
|
Einmalige Aufnahmegebühr
|
60
|
bis
|
7.500
|
Secondary School (Klasse 11 - 12) | |
---|---|
Klasse 11
|
23.550
|
Klasse 12**
|
23.650
|
Einmalige Aufnahmegebühr
|
7.500
|
** Die Schulgebühr für die 12. Klasse beinhaltet nicht die IBO Prüfungsgebühren.
Zusätzliche Gebühren 2024-2025 (in Euro) | |
---|---|
Einmalige Anmeldegebühr (wird bei Abschluss des Schulvertrags angerechnet)
|
100
|
Buchkaution (erstattungsfähig)
|
300
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BBIS Sportkleidung
|
circa 30 to 100
|
Taschenrechner (ab Klasse 9)
|
circa 140
|
Jährliche Schulreise
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zwischen 500 und 2000
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Jährliche Busgebühren (externer Dienstleister)
|
ab 1.979,50
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Kantine (externer Dienstleister)
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von 6,20 bis 7,20 (Vorbestellungspreis, pro Schulessen)
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IBO Prüfungsgebühren
|
**
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** Die Schulgebühr für die 12. Klasse beinhaltet nicht die IBO Prüfungsgebühren.
Die Schulgebühren werden in zwei Raten in Rechnung gestellt, wobei 60 % am 1. September eines jeden Jahres fällig sind und die verbleibenden 40 % am 1. Januar des Folgejahres.
Alle Aufnahmegebühren und Kautionen sind bei Erhalt der unterzeichneten Verträge fällig.
Je nach geltendem Steuerrecht können die an die BBIS gezahlten Gebühren steuerlich absetzbar sein. Bitte wenden Sie sich an Ihren Steuerberater, um weitere Informationen zu erhalten.