Das BBIS Schulgebührenermäßigungsprogramm bietet sozialverträglich gestaltete Schulgebühren an. Es gilt für die Klassen 1-10.
Jede natürliche Person (keine Firmen) kann einen Antrag auf Ermäßigung der Schul- bzw. Aufnahmegebühr stellen, wenn die Besitzverhältnisse eine Zahlung der Schulgebühren in voller Höhe nicht ermöglichen (im Sinne des Grundgesetzes, Art. 7, Absatz 4). Zu den Besitzverhältnissen zählen allgemein das Vermögen und das Einkommen.
Im BBIS Ermäßigungsprogramm wird sowohl das Familienvermögen als auch das Familienbruttoeinkommen berücksichtigt. Wenn das jährliche Familienbruttoeinkommen unter 100.000,00 EUR liegt, kann ein Antrag auf Ermäßigung gestellt werden. Eine Meldebescheinigung für den ersten Wohnsitz in Deutschland muss vorliegen.
Die Ermäßigungen gelten sowohl für die jeweilig jährlich anfallende Schulgebühr als auch die jeweilig einmalig zu entrichtende Aufnahmegebühr. Bitte entnehmen Sie die mögliche prozentuale Ermäßigung den bereit gestellten Ermäßigungstabellen für Schulgebühr und Aufnahmegebühr.
In besonderen Fällen kann auf Antrag das bereits ermäßigte Schulgeld abweichend vom Ermäßigungs-programm weiter reduziert werden, wenn die bereits ermäßigte Schulgebühr beispielsweise aufgrund einer persönlich begründeten Familiensituation trotz des Nachlasses nicht aufgebracht werden kann. Dies kann in einem persönlichen Gespräch der Geschäftsleitung erläutert werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das Sekretariat der Geschäftsleitung (Business Office).
Wenn erforderlich, räumt BBIS allen Familien, die im Schulgebührenermäßigungsprogramm aufgenommen worden sind, eine monatliche Ratenzahlung ein.
Alle Interessenten können einen formlosen Antrag auf Ermäßigung der Schulgebühren im Büro der Geschäftsleitung (Business Office) stellen.